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Top Thema Gebietsreform:

FWG

Das Gutachten der Universität Kaiserslautern zur Umordnung der VG Heidesheim und der Gemeinde Budenheim liegt mittlerweile vor. Das Gutachten legt in mehr als 70 Seiten die Bewertungskriterien, die verschiedenen Optionen der Umstrukturierung sowie einen Vorschlag zur Neu-Ordnung der Gemeinden vor. Die VG Verwaltung in Heidesheim hat die wichtigsten Punkte dieses Gutachtens in verständlicher Form auf 4 Seiten zusammengefasst.
(FR)

Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform wurde am 28.09.2010 erlassen.

Als Ziele für die Reform wurden festgelegt:

  • Bildung kommunaler Gebietskörperschaften, die mit Blick auf die demografische Entwicklung und den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten wirtschaftlicher arbeiten.
  • Erweiterung der Aufgabengebiete
  • Schnelle, qualitativ hochwertige und kostengünstige Abwicklung der öffentlichen Aufgaben

Im Rahmen dieser Reform werden Kommunen untersucht, die eine festgelegte Mindestgröße nicht überschreiten. Für die verbandsfreien Gemeinen ist die Mindestgröße 10.000 Einwohner/innen und für Verbandsgemeinden wurde die Mindestgröße auf 12.000 Einwohner/innen festgelegt. Somit fällt die VG Heidesheim in den Geltungsbereich der Reform, eine Umstrukturierung in eine größere und effizientere Verwaltungseinheit wird notwendig.

Das Reformgesetz sieht eine Freiwilligkeitsphase bis 30.06.2012 zur Neuorientierung vor. In diesem Zeitraum können die betroffenen Gemeinden die zukünftigen Strukturen selbst bestimmen. Hierzu sind allerdings übereinstimmende Beschlüsse der betroffenen Ortsgemeinden und Verbands­gemeinden zwingend notwendig. Nach dieser Freiwilligkeitsphase wird der Gesetzgeber die Neuordnung vornehmen.

Als Möglichkeiten für Wackernheim sind prinzipiell möglich:

  • Die Verbandsgemeinde Heidesheim (10.514 Einwohner) fusioniert mit verbandsfreier Gemeinde Budenheim (8.570 Einwohner) oder
  • Die VG Heidesheim, die verbandsfreie Gemeinde Budenheim und die Stadt Ingelheim schließen sich zu einer Verwaltungseinheit zusammen oder
  • Die VG Heidesheim wird aufgelöst und die Ortsgemeinden werden in andere Gebietskörperschaften eingegliedert (z.B. Wackernheim nach Ingelheim)

Als Chancen und Risiken einer Verbandsgemeinde mit Budenheim sind zu sehen:

  • Wackernheim bleibt eigenständige Ortsgemeinde mit Gremien und eigener Haushaltsplanung (wie bisher)
  • Kostenreduzierungen sind möglich (Verbandsgemeindeumlage, usw.)
  • Verbandsgemeinderat besteht aus drei Ortsgemeinden (Mitsprache, Wackernheimer Sitze)

Die Chancen und Risiken einer Eingliederung nach Ingelheim:

  • Wackernheim wird Ortsteil mit Ortsvorstand, keine eigene Haushaltsplanung
  • Wackernheim wählt Stadtrat, u.U. eingeschränkte Mitsprache

Die weitere Vorgehensweise in Wackernheim sieht wie folgt aus:

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ratsmitgliedern der einzelnen Fraktionen hat für das Gutachten, das vom Land beauftragt wird, einen Fragen- und Anforderungskatalog erstellt.

Darin sollen alle möglichen Zusammenschlüsse auf Wirtschaftlichkeit und langfristige Effizienz geprüft werden.

Als Fazit ist festzuhalten:

Für unsere Bürger ist nicht ausschließlich die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer neuen Gebietskörperschaft von Bedeutung. Eine Rolle spielen auch historische und aktuelle Verbundenheit sowie eine räumlich nahe und dienstleistungsorientierte, bürgerfreundliche Verwaltung.

Weiterhin ist die größtmögliche Mitsprache der Wackernheimer Gremien wichtig. Entscheidungen über die Dorfentwicklung und Projekte sollen künftig auch vor Ort getroffen werden.